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Alle Transaktionen, die Sie mit sofortüberweisung.de durchführen sind gegen PIN/TAN Missbrauch, Phishing und Pharming versichert. Hierzu wurde eine Versicherungspolice bei einem renommierten, deutschen Versicherungsunternehmen abgeschlossen.
Die Payment Network AG verpflichtet sich, in allen Fällen, in denen die Versicherung gemäß den nachfolgenden Versicherungsbedingungen einstandspflichtig ist, einen eingetretenen Schaden dem Endkunden zu ersetzen, Zug um Zug gegen Abtretung der Schadensersatzansprüche des Endkunden gegen den Schädiger. Dabei sind Endkunden im Rahmen dieser Bedingung mit bis zu EUR 5.000,00 pro Einzelfall versichert.
Bestellungen per Sofortüberweisung sind deshalb auf
EUR 5.000,00 Brutto begrenzt.

Einige Auszüge aus der Versicherungspolice:
1. Gegenstand der Versicherung
1.1 Die Versicherungsgesellschaft ersetzt der Payment Network AG Vermögensschäden, die dadurch entstehen, dass die Payment Network AG ihren geschädigten Kunden den Verfügungsbetrag erstattet, der infolge missbräuchlicher Verwendung von PIN (Persönliche Identifikations Nummer) und TAN (Transaktionsnummer) vom Bankkonto des Kunden abgebucht wurde.
1.2. Kunden sind Besteller von Waren und Dienstleisungen bei Internet-Anbietern. Internet-Anbieter im vorgenannten Sinne sind Anbieter, die als Vertragspartner bei der Payment Network AG registriert sind und zur Bezahlung bestellter Waren und Dienstleistungen den Payment Network AG-Dienst "Sofortüberweisung" (Anm. sofortüberwisung.de) anbieten.
(...)
3. Versicherungssumme
3.1 Die Versicherungssumme beträgt 5.000 Euro pro Versicherungsfall.
3.2 Die Gesamtentschädigungsleistung für alle während des Versicherungsjahres entstandenen Versicherungsfälle ist auf 500.000 Euro begrenzt.
4 Versicherungsfall
4.1 Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die Payment Network AG einem Kunden den Betrag erstattet hat, der dadurch entstanden ist, dass unter Einsatz einer entwendeten oder ausspionierten PIN und TAN eine missbräuchliche Verfügung vom Bankkonto des Kunden erfolgte. Voraussetzung hierfür ist, dass der Vermögensschaden des Kunden auf der missbräuchlichen Verwendung einer beim Payment Network AG-Dienst "Sofortüberweisung" (Anm. sofortüberweisung.de) entwendeten oder ausspionierten PIN und TAN beruht.
4.2 Ein Versicherungsfall liegt auch dann vor, wenn dem Kunden dadurch ein Schaden entsteht, dass er seine PIN und TAN herausgibt, weil ihm vorgespielt wird, dass die Seite, auf der er PIN und TAN eingibt, von der Payment Network AG stammt und die so erlangte PIN und TAN für eine missbräuchliche Verfügung von seinem Bankkonto verwendet wird.
4.3 Der Versicherungsfall tritt unabhängig davon ein, ob die Entwendung/Ausspionierung durch ein Verschulden der Payment Network AG ermöglicht wurde und ist daher auch unabhängig davon, ob der Kunde gegen die Payment Network AG einen Erstattungsanspruch hat oder nicht.
5 Entschädigungsleistung
Die Versicherungsgesellschaft* ersetzt der Payment Network AG den vom Bankkonto des Kunden missbräuchlich verfügten Betrag, soweit die Payment Network AG diesen dem geschädigten Kunden erstattet hat, maximal bis zu den Grenzen nach Nr. 3 dieses Vertrages.
6 Ausschlüsse
Nicht ersetzt werden Schäden,
6.1 wenn der missbräuchlich verfügte Betrag von der Empfängerbank zurück verlangt werden kann.
6.2 aus Umsätzen/Transaktionen, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde nach Kenntnis der missbräuchlichen Verwendung der PIN und TAN nicht unverzüglich sein Online-Konto hat sperren lassen.
6.3 bei denen der Nachweis nicht erbracht werden kann, dass der Vermögensschaden aus der missbräuchlichen Verwendung einer beim Payment Network AG-Dienst "Sofortüberweisung" (Anm. sofortüberweisung.de) entwendeten PIN und TAN stammt.
(...)
1. Gegenstand der Versicherung
1.1 Die Versicherungsgesellschaft ersetzt der Payment Network AG Vermögensschäden, die dadurch entstehen, dass die Payment Network AG ihren geschädigten Kunden den Verfügungsbetrag erstattet, der infolge missbräuchlicher Verwendung von PIN (Persönliche Identifikations Nummer) und TAN (Transaktionsnummer) vom Bankkonto des Kunden abgebucht wurde.
1.2. Kunden sind Besteller von Waren und Dienstleisungen bei Internet-Anbietern. Internet-Anbieter im vorgenannten Sinne sind Anbieter, die als Vertragspartner bei der Payment Network AG registriert sind und zur Bezahlung bestellter Waren und Dienstleistungen den Payment Network AG-Dienst "Sofortüberweisung" (Anm. sofortüberwisung.de) anbieten.
(...)
3. Versicherungssumme
3.1 Die Versicherungssumme beträgt 5.000 Euro pro Versicherungsfall.
3.2 Die Gesamtentschädigungsleistung für alle während des Versicherungsjahres entstandenen Versicherungsfälle ist auf 500.000 Euro begrenzt.
4 Versicherungsfall
4.1 Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die Payment Network AG einem Kunden den Betrag erstattet hat, der dadurch entstanden ist, dass unter Einsatz einer entwendeten oder ausspionierten PIN und TAN eine missbräuchliche Verfügung vom Bankkonto des Kunden erfolgte. Voraussetzung hierfür ist, dass der Vermögensschaden des Kunden auf der missbräuchlichen Verwendung einer beim Payment Network AG-Dienst "Sofortüberweisung" (Anm. sofortüberweisung.de) entwendeten oder ausspionierten PIN und TAN beruht.
4.2 Ein Versicherungsfall liegt auch dann vor, wenn dem Kunden dadurch ein Schaden entsteht, dass er seine PIN und TAN herausgibt, weil ihm vorgespielt wird, dass die Seite, auf der er PIN und TAN eingibt, von der Payment Network AG stammt und die so erlangte PIN und TAN für eine missbräuchliche Verfügung von seinem Bankkonto verwendet wird.
4.3 Der Versicherungsfall tritt unabhängig davon ein, ob die Entwendung/Ausspionierung durch ein Verschulden der Payment Network AG ermöglicht wurde und ist daher auch unabhängig davon, ob der Kunde gegen die Payment Network AG einen Erstattungsanspruch hat oder nicht.
5 Entschädigungsleistung
Die Versicherungsgesellschaft* ersetzt der Payment Network AG den vom Bankkonto des Kunden missbräuchlich verfügten Betrag, soweit die Payment Network AG diesen dem geschädigten Kunden erstattet hat, maximal bis zu den Grenzen nach Nr. 3 dieses Vertrages.
6 Ausschlüsse
Nicht ersetzt werden Schäden,
6.1 wenn der missbräuchlich verfügte Betrag von der Empfängerbank zurück verlangt werden kann.
6.2 aus Umsätzen/Transaktionen, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde nach Kenntnis der missbräuchlichen Verwendung der PIN und TAN nicht unverzüglich sein Online-Konto hat sperren lassen.
6.3 bei denen der Nachweis nicht erbracht werden kann, dass der Vermögensschaden aus der missbräuchlichen Verwendung einer beim Payment Network AG-Dienst "Sofortüberweisung" (Anm. sofortüberweisung.de) entwendeten PIN und TAN stammt.
(...)





